Kinderschutzkonzept

Präambel

Wir, die Schulgemeinschaft der Volksschule Graz- Murfeld, bestehend aus Schüler*innen, Lehrpersonen Freizeitbetreuer*innen, Eltern, Erziehungsberechtigten und Gästen halten uns an diese Schul- und Hausordnung, um für alle Beteiligten ein ungestörtes und angenehmes Schulklima zu ermöglichen.

An der Volksschule Graz-Murfeld verstehen wir den Schutz unserer Schülerinnen und Schüler als zentralen Bestandteil unseres Bildungsauftrags. Unser Kinderschutzkonzept ist dabei weit mehr als eine Sammlung von Vorgaben – es spiegelt unsere Haltung und unser tägliches pädagogisches Handeln wider. In einem fortlaufenden Prozess analysieren wir mögliche Gefährdungen im schulischen Umfeld, entwickeln präventive Maßnahmen und setzen diese gezielt um, um jedem Kind ein sicheres und unterstützendes Lernumfeld zu gewährleisten.

Das Wohl der Kinder steht im Mittelpunkt all unseres Handelns. Wir setzen uns dafür ein, dass alle Schülerinnen und Schüler in einem sicheren, respektvollen und unterstützenden Umfeld lernen und aufwachsen können. Unser Kinderschutzkonzept ist Ausdruck dieser Verantwortung und dient als verbindlicher Rahmen für unser pädagogisches und organisatorisches Handeln.

Wir verfolgen das Ziel, eine Lernumgebung zu schaffen, in der sich Kinder bestmöglich entwickeln können – frei von Angst, Ausgrenzung oder Gewalt. Dazu gehören sowohl präventive Strategien als auch klare Abläufe für den Ernstfall. Eine enge, vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Eltern, Behörden und Fachkräften ist dabei ein zentraler Bestandteil unseres Verständnisses von wirksamem Kinderschutz.

  • Wir schulen unser Team regelmäßig, um Warnzeichen frühzeitig zu erkennen und professionell zu handeln.
  • Wir führen vertrauliche Gespräche mit Kindern, um ihr Wohlbefinden wahrzunehmen und Risiken zu erfassen.
  • Wir beobachten unser schulisches Umfeld aufmerksam, um Gefahrenquellen rechtzeitig zu identifizieren.
  • Wir bieten Kindern verlässliche Ansprechpersonen, an die sie sich jederzeit wenden können.
  • Wir arbeiten eng mit Fachkräften und Behörden zusammen, um in Verdachtsfällen gut abgestimmt zu reagieren.
  • Wir binden Eltern aktiv ein, informieren transparent und fördern den gemeinsamen Dialog.
  • Wir leben eine Kultur der Achtsamkeit, in der jedes Kind Schutz, Respekt und Wertschätzung erfährt.

a. Verhaltenskodex

Der Verhaltenskodex legt verbindliche Grundsätze für ein respektvolles, achtsames und wertschätzendes Miteinander an Schulen fest. Er verpflichtet alle am Schulleben Beteiligten, die persönliche Integrität zu achten, Grenzverletzungen bewusst wahrzunehmen und aktiv zum Schutz der Schülerinnen und Schüler beizutragen.

Der Verhaltenskodex ist von allen Personen zu unterzeichnen, die regelmäßig Kontakt mit Schülerinnen und Schülern haben (siehe Anhang 1 – Verhaltenskodex).

b. Allgemeine Maßnahmen

  • Wir schaffen ein schulisches Umfeld, das von Respekt, Toleranz und gegenseitiger Unterstützung geprägt ist und in dem Mobbing, Diskriminierung und Missbrauch keinen Platz haben.
  • Wir setzen Konsequenzen in Fällen von Gewalt, Missbrauch, Mobbing und Diskriminierung.
  • Wir achten auf ein professionelles Verhältnis von Nähe und Distanz zu Schülerinnen und Schülern.
  • Wir erklären erforderlichen Körperkontakt vorab und verdeutlichen den Zweck und achten darauf, Körperkontakt nicht gegen den Willen von Schülerinnen und Schülern zu initiieren.
  • Die Berührung bestimmter Körperbereiche wie des Genitalbereichs, der Brust, des Oberschenkels, des Gesichts, des Bauchs, des Gesäßes und der Haare ist stets tabu.
  • Bei Berührungen, die von Schülerinnen bzw. Schülern ausgehen, setzen wir persönliche Grenzen und kommunizieren diese klar.

c. Räumliche Maßnahmen

  • Wir haben den Zugang zur Schule geregelt. Eltern verabschieden sich vor der Schule, externe Kurse betreten das Schulhaus durch einen gesonderten Zugang.
  • Wir haben einen klaren Umgang mit hausfremden Personen. Personen, die nicht zum Schulpersonal gehören und sich im Schulhaus aufhalten, werden aktiv angesprochen. Für Elterngespräche werden individuelle Termine vereinbart. Klassen werden nur in Begleitung durch Lehrpersonen betreten.
  • Wir haben Verhaltensregeln für die Nutzung der Schulräumlichkeiten festgelegt und allen Beteiligten kommuniziert. Schülerinnen und Schüler werden in den Schulräumlichkeiten immer beaufsichtigt. Wir achten darauf Einzelgespräche mit Schülerinnen und Schülern in geschlossenen Räumen möglichst zu vermeiden.
  • Wir haben Regelungen für die Nutzung von Sanitäranlagen und Umkleideräumen.

d. Digitale Richtlinien und Datenschutz

  • Wir haben Verhaltensregeln für diskriminierungs- und gewaltfreie Sprache und setzen diese im schulischen Leben um.
  • Wir nutzen ausschließlich DSGVO-konforme Messengerdienste für die Kommunikation zwischen Lehrpersonen, Erziehungsberechtigten, Schülerinnen und Schülern bzw. anderen regelmäßig am Schulleben beteiligten Personen.
  • Wir haben Richtlinien für den Umgang mit Bildern und Videos (z.B.: bei der Veröffentlichung auf der Homepage).
  • Wir haben Einverständniserklärungen von Erziehungsberechtigten bzw. Schülerinnen und Schülern für die Nutzung von Bildern und Fotos.
  • In der Kommunikation mit den Schülerinnen und Schülern achten wir besonders auf einen professionellen und respektvollen Umgang.
  • Bei der Nutzung digitaler Endgeräte, die von der Schule bereitgestellt werden, werden unerwünschte Inhalte automatisch gesperrt (Verwaltung: ITG-Stadt Graz).

e. Einbindung in den Unterricht

  • Die Kinder werden frühzeitig über ihre Rechte und Grenzen aufgeklärt, um Bewusstsein für ihre eigene Sicherheit zu entwickeln. Dabei liegt der Fokus auf der Förderung von Sexualpädagogik, Medienpädagogik und Gewaltprävention
    1. Sexualpädagogik: hilft Kindern, ihre eigenen Grenzen zu erkennen und zu wahren, wodurch sie besser vor Übergriffen geschützt sind. Sie fördert ein gesundes Körperbewusstsein und stärkt die Fähigkeit, unangemessenes Verhalten zu erkennen und zu benennen. Prävention gegen sexuellen Missbrauch wird durch Aufklärung und Sensibilisierung unterstützt.
    2. Medienpädagogik: schützt Kinder vor den Gefahren der digitalen Welt, indem sie ihnen den sicheren Umgang mit digitalen Medien beibringt. Sie sensibilisiert für Risiken wie Cybermobbing, Datenschutzverletzungen und problematische Inhalte. Kinder lernen, ihre Privatsphäre zu schützen und verantwortungsbewusst zu handeln.
    3. Gewaltprävention: fördert gewaltfreie Konfliktlösungsstrategien und sensibilisiert für Anzeichen von Missbrauch oder Mobbing. Sie schafft ein respektvolles Miteinander und hilft, Risikosituationen frühzeitig zu erkennen. Präventionsmaßnahmen tragen zu einem sicheren Umfeld bei, in dem Kinder sich geschützt fühlen.
  • Mögliche Umsetzung im Unterricht (nach Schulstufe):
    1. 1. Schulstufe: Gefühle erkennen, benennen und damit eigenständig werden.
    2. 2. Schulstufe: Kinderrechte kennenlernen.
    3. 3. Schulstufe: Projekt „Mein Körper gehört mir“.
    4. 4. Schulstufe: Sicheres Verhalten im Internet (Safer Internet).

f. Fort- und Weiterbildung

Unser Lehrpersonal und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nehmen regelmäßig an Fort- und Weiterbildungen zu Kinderschutzthemen teil, um Anzeichen von Missbrauch frühzeitig zu erkennen und angemessen zu handeln. Darüber hinaus bietet die Schule kontinuierliche Weiterbildungsmöglichkeiten, die es dem Team ermöglichen, herausfordernde Situationen mit Kindern zu reflektieren und gemeinsam Lösungen zu entwickeln. Ab dem Schuljahr 2024/25 wird ein Kernteam für Kinderschutz an der Schule eingerichtet, das gezielt Fortbildungen besucht und als Multiplikator im Kollegium wirkt. Der Schwerpunkt dieser Maßnahmen liegt auf der Qualifizierung des pädagogischen Personals für einen professionellen und sicheren Umgang mit Verdachtsfällen.

Alle Mitarbeiter:innen sind verpflichtet, Verdachtsfälle von Missbrauch oder Vernachlässigung umgehend zu melden und die entsprechenden Verfahren

einzuhalten.

  • 1. Dokumentation in der Klasse: (am vorgegebenen Beobachtungsblatt)
    1. Datum, Beobachtung
    2. Vorfälle
    3. Verdacht formulieren
  • 2. Hilfe holen:
    1. Kolleg:innen
    2. Beratungs- oder Vertrauenslehrer:innen
    3. Direktion
    4. Jugendwohlfahrt (anonyme Beratung)
    5. Kinderschutzzentrum
  • 3. Einschätzung der Lage:
    1. Gefahren (Kind, Mutter, Vater)
    2. „Gefahr im Verzug“
    3. Gefährdungsmeldebogen
  • 4. Achtung: Die Polizei muss Strafanzeige machen!
    1. Vorerst immer Kontakt mit der Jugendwohlfahrt aufnehmen!
    2. „Gefahr im Verzug“
    3. Gefährdungsmeldebogen

Informationen:

  • Wer bekommt meine Aussagen? → gut, genau wählen
  • Ehrlichkeit
  • Kurze und klare Mitteilungen
  • Nur abgesicherte, richtige Informationen weitergeben
  • Gleiche Informationen an alle gebena. Mitteilungspflicht an die Kinder- und Jugendhilfe bei Verdacht der Kindeswohlgefährdung

Link zum online ausfüllen:

https://www.gewaltinfo.at/dam/jcr:65a89145-4191-408b-aef0-4f7c6ee3691f/mitteilung-an- die-kinder-und-jugendhilfe-bei-kindeswohlgefaerdung-2.pdf

Die Mitteilungspflicht an die Kinder- und Jugendhilfe gemäß § 48 SchUG und § 37 B-KJHG 2013 besteht, wenn

    • ein begründeter Verdacht vorliegt, dass ein konkretes Kind misshandelt, sexuell missbraucht, vernachlässigt wird oder wurde oder sonst erheblich gefährdet ist,
    • die Gefährdung nicht durch eigenes fachliches Tätigwerden abgewendet werden kann und
    • die Wahrnehmung der Gefährdung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit erfolgt.

Der Verdacht muss sich auf eine aktuell vorliegende Gefährdung beziehen bzw. müssen in der Vergangenheit liegende Ereignisse eine gefährdende Auswirkung auf die Gegenwart haben.

Ein begründeter Verdacht liegt vor, wenn konkrete – über Vermutungen hinausgehende – Anhaltspunkte für die Gefährdung vorliegen und sich die Anhaltspunkte auf ein konkretes, namentlich bekanntes Kind beziehen. Anhaltspunkte ergeben sich aus eigenen Wahrnehmungen, Erzählungen des Kindes /Jugendlichen und fachlichen Schlussfolgerungen. Über den eigenen Aufgabenbereich hinausgehende Nachforschungen sind nicht notwendig, einfache Nachfragen hingegen schon.

Um sicherzustellen, dass das Schulpersonal stets auf dem neuesten Stand in Bezug auf Kinderschutzrichtlinien und -verfahren ist, werden regelmäßig Schulungen und Fortbildungen angeboten. Diese befähigen die Mitarbeitenden, die Vorgaben sicher und verantwortungsvoll umzusetzen.

Rückmeldungen aus dem Kollegium werden ernst genommen und fließen aktiv in die Weiterentwicklung des Kinderschutzkonzepts ein. So kann auf praktische Herausforderungen und neue Bedarfe zeitnah reagiert werden.

Treten Vorfälle oder Beschwerden auf, erfolgt eine gründliche Analyse, um mögliche Schwachstellen im Konzept zu erkennen und entsprechende Verbesserungsmaßnahmen einzuleiten.

Alle Aktualisierungen werden transparent kommuniziert. Beteiligte Personen erhalten rechtzeitig alle relevanten Informationen, um eine einheitliche und effektive Umsetzung der Änderungen zu gewährleisten.

Der Schutz sensibler Daten hat im Umgang mit Kinderschutzfällen höchste Priorität. Die Vertraulichkeit und der Datenschutz werden strikt eingehalten. Alle Mitarbeitenden der Schule sind vertraglich verpflichtet, interne Informationen verantwortungsvoll und vertraulich zu behandeln.

Informationen, die im Rahmen von Gesprächen mit Eltern oder Schüler:innen geteilt werden, gelangen nicht an Dritte. Diskretion ist in allen Kommunikationsprozessen selbstverständlich.

Besteht der Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung, erfolgt umgehend eine Meldung an die zuständige Kinder- und Jugendhilfe. Auf schulischer Ebene wird in solchen Fällen eng mit dem Diversitätsmanagement der Bildungsdirektion sowie mit der Schulpsychologie zusammengearbeitet, um bestmögliche Unterstützung sicherzustellen.

Kontakte Schulbehörden

SQM Jörg Pickl
joerg.pickl@bildung-stmk.gv.at
Tel: 0664 80345 555 35

Schulpsychologie

Mag. Fabienne Konrad-Wieser
fabienne.konrad-wieser@bildung-stmk.gv.at
Tel: 0664 80345 55 499

Koordinationsstelle für Gewalt- und Radikalismusprävention:

radikalisierung@bildung-stmk.gv.at
Tel: 0664 80345 55 777

Schulärztin

Dr. Ursula Proske-Heger
ursula.proske-heger@stadt.graz.at
Tel: 0664 888 19 707

Jugendwohlfahrt – Gefährdungsmeldung

bereitschaftsdienst.jugendundfamilie@stadt.graz.at
Tel: 0316 872 3043

Beratungslehrer

Oliver Posch
oliver.posch@vs-ms-ellen-key.edu.graz.at
Tel: 0664 4123108

Weitere hilfreiche Links und Telefonnummern:

www.schulpsychologie.at
Psychologische Beratung für Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonen und Erziehungsberechtigte

0800 211 320
Schulpsychologie Hotline, psychologische Beratung für Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonen und Erziehungsberechtigte

www.die-moewe.at
Kinderschutzzentren die möwe

www.gewaltinfo.at
Fachinformationen zu Gewaltthemen

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