Für alle
Das Schulhaus darf grundsätzlich erst um 7:45 Uhr betreten werden. Ausgenommen sind jene Schüler*innen, die die Frühbetreuung in Anspruch nehmen oder Personen mit Terminen. Der generelle Unterrichtsbeginn ist für alle Klassen 8:00 Uhr.
Eltern verabschieden sich vor dem Schultor und holen auch dort die Kinder wieder ab.
Elektronische Geräte (Mobiltelefone und Smart Watches) dürfen im gesamten Schulgelände von Schüler*innen nur abgeschaltet in der Schultasche verwahrt werden. Die Schule übernimmt bei Verlust und Beschädigung keine Haftung. Bei Zuwiderhandeln wird das Gerät von der Lehrperson in Verwahrung genommen und den Eltern ausgehändigt. Erwachsene telefonieren nicht öffentlich im Schulgebäude. Ausgenommen sind Diensthandys.
Auf dem gesamten Schulgelände herrscht Rauch- und Alkoholverbot.
Hunde sind grundsätzlich am Schulgelände nicht erlaubt.
Erkrankungen von Schülerinnen und Schüler sind bis 8:00 Uhr der Klassenlehrerin bzw. dem Klassenlehrer zu melden. Die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer benachrichtigen die Eltern bei unentschuldigtem Nichterscheinen.
Dauert die Krankheit länger als drei Tage, ist eine ärztliche Bestätigung zu bringen.
Bei Nichtteilnahme am Turnunterricht ist zuvor eine schriftliche Entschuldigung der Erziehungsberechtigten zu bringen.
Auskünfte über Schülerinnen und Schüler erfolgen nach Terminvereinbarung nur an Erziehungsberechtigte.
Scooter und Fahrräder sind auf den dafür vorgesehenen Abstellplätzen abzustellen.
Es dürfen keine Foto-, Ton- oder Videoaufnahmen im Schulhaus oder Schulgelände ohne Erlaubnis der Lehrpersonen oder der Direktion gemacht werden.
Zum Schutz der Schüler*innen vor physischer, psychischer und sexualisierter Gewalt werden Maßnahmen in einem Kinderschutzkonzept erarbeitet.