Schul- und Hausordnung

Präambel

Wir, die Schulgemeinschaft der Volksschule Graz- Murfeld, bestehend aus Schüler*innen, Lehrpersonen Freizeitbetreuer*innen, Eltern, Erziehungsberechtigten und Gästen halten uns an diese Schul- und Hausordnung, um für alle Beteiligten ein ungestörtes und angenehmes Schulklima zu ermöglichen.

Für ein gutes Miteinander gilt:

Für alle

Das Schulhaus darf grundsätzlich erst um 7:45 Uhr betreten werden. Ausgenommen sind jene Schüler*innen, die die Frühbetreuung in Anspruch nehmen oder Personen mit Terminen. Der generelle Unterrichtsbeginn ist für alle Klassen 8:00 Uhr.

Eltern verabschieden sich vor dem Schultor und holen auch dort die Kinder wieder ab.

Elektronische Geräte (Mobiltelefone und Smart Watches) dürfen im gesamten Schulgelände von Schüler*innen nur abgeschaltet in der Schultasche verwahrt werden. Die Schule übernimmt bei Verlust und Beschädigung keine Haftung. Bei Zuwiderhandeln wird das Gerät von der Lehrperson in Verwahrung genommen und den Eltern ausgehändigt. Erwachsene telefonieren nicht öffentlich im Schulgebäude. Ausgenommen sind Diensthandys.

Auf dem gesamten Schulgelände herrscht Rauch- und Alkoholverbot.

Hunde sind grundsätzlich am Schulgelände nicht erlaubt.

Erkrankungen von Schülerinnen und Schüler sind bis 8:00 Uhr der Klassenlehrerin bzw. dem Klassenlehrer zu melden. Die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer benachrichtigen die Eltern bei unentschuldigtem Nichterscheinen.

Dauert die Krankheit länger als drei Tage, ist eine ärztliche Bestätigung zu bringen.

Bei Nichtteilnahme am Turnunterricht ist zuvor eine schriftliche Entschuldigung der Erziehungsberechtigten zu bringen.

Auskünfte über Schülerinnen und Schüler erfolgen nach Terminvereinbarung nur an Erziehungsberechtigte.

Scooter und Fahrräder sind auf den dafür vorgesehenen Abstellplätzen abzustellen.

Es dürfen keine Foto-, Ton- oder Videoaufnahmen im Schulhaus oder Schulgelände ohne Erlaubnis der Lehrpersonen oder der Direktion gemacht werden.

Zum Schutz der Schüler*innen vor physischer, psychischer und sexualisierter Gewalt werden Maßnahmen in einem Kinderschutzkonzept erarbeitet.

Für Schüler*innen

Wir grüßen uns gegenseitig respektvoll und hören auf das, was uns Erwachsene sagen.

Im gesamten Schulgebäude bewegen wir uns langsam und sprechen leise.

Das Tragen von Kopfbedeckungen (Kappen, Hauben, Kapuzen) ist im Schulhaus nicht erwünscht.

Wir sind eine „Patschenschule“, daher tragen im Schulhaus alle Personen, die hier arbeiten, Hausschuhe.

Das Schulgelände darf von Schülerinnen und Schülern nur mit Erlaubnis der Lehrperson oder in Begleitung von Erziehungsberechtigten verlassen werden.

Die Toilettenanlagen sind sauber zu halten und nicht als Aufenthaltsraum zu benützen. Vor dem Verlassen sind die Hände zu waschen.

Die Pausen verbringen wir nach Möglichkeit im Freien. Für Ordnung sorgt die Pausenaufsicht.

Vertrag:
Die Schulordnung ist fixer Bestandteil im Organisationsablauf der Schule. Sie wird mit uns Schülerinnen und Schülern besprochen und unseren Eltern zur Kenntnis gebracht.
Als Schüler *in bemühe ich mich, die Hausordnung einzuhalten. Falls mir das nicht gelingt,…..

  • entschuldige ich mich
  • mache ich angerichteten Schaden oder Verunreinigungen, soweit es einem Kind zuzumuten ist, wieder gut.
  • hole ich Versäumtes außerhalb nach
  • können meine Eltern zu einem Gespräch in die Schule bestellt werden
  • wird es von meiner Lehrerin, meinem Lehrer notiert und den Eltern beim Sprechtag oder in der Sprechstunde mitgeteilt
  • kann ich von Veranstaltungen ausgeschlossen werden

Für Lehrer*innen

Die Lehrpersonen beaufsichtigen die Kinder 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn, während des Unterrichts und in den Pausen.

Die Lehrpersonen bieten Zeit und Raum für eine gute Kommunikation und einen Austausch mit den Erziehungsberechtigten an.

Die Lehrpersonen informieren zeitgerecht über Beginn, Ort und Dauer von Schulveranstaltungen. Die Teilnahme an Schulveranstaltungen ist Pflicht.

Die Lehrpersonen sorgen dafür, dass der Klassenraum in einem ordentlichen Zustand verlassen wird, schalten das Licht ab, schließen die Fenster und versperren nach Unterrichtsende die Türe. Im Sinne des Umweltschutzes achten sie auf gewissenhafte Mülltrennung